Kompetenzen Kanzlei Alois Wölfle
Fachanwalt für Familienrecht
Ich bin seit 1998 Fachanwalt für Familienrecht. Das Spektrum des Familienrechts umfasst sowohl Beratungen als auch die Vertretung vor Gericht in Ehescheidungsangelegenheiten, die Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie die Vertretung in Umgangsrechtsverfahren und elterlichen Sorgerechtsverfahren.
Nachdem ich gleichzeitig Steuerberater bin, können die wichtigen Fragen im Rahmen des Unterhalts- und Güterrechts zur Frage von steuerlichen Einnahmen, Abschreibungsmöglichkeiten und Verlagerung von Einkünften ebenfalls kompetent überprüft werden.
Das Hauptaugenmerk im Rahmen der familiengerichtlichen Auseinandersetzung liegt in dem Bestreben, außergerichtlich sinnvolle Lösungen zu finden und gerichtliche Auseinandersetzungen soweit als möglich zu vermeiden.
Fachanwalt für Steuerrecht
Das Spektrum der Bearbeitung von Fällen im Steuerrecht umfasst das gesamte Spektrum der Steuerberatung – insoweit dürfen wir auf die Ausführungen unter Punkt „Steuerberater“ hinweisen.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Im Jahr 2006 habe ich die Fortbildungskurse zum „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ abgelegt und aufgrund der bereits bearbeiteten einschlägigen Fälle im Baurecht den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer im Jahr 2007 verliehen bekommen.
Das Spektrum des Bau- und Architektenrechts umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung als auch gerichtliche Vertretung in Baurechtsangelegenheiten.
Hierbei darf insbesondere auf die Durchsetzung von Werklohnansprüchen von Handwerkern, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Nachbesserungsansprüchen durch die Bauherren und Durchsetzung von Honorarforderungen von Architekten und gegebenenfalls auch Abwehr von Architektenforderungen hingewiesen werden.
Fachgebiet: Verkehrsrecht
Die Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts umfasst die Beratung und Vertretung von Unfallgeschädigten bei Sach- und Personenschäden, wie z.B. Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, Unterhalt, Verdienstausfallschaden, Pflege- und Heilungskosten, usw.
Neben der Schadensregulierung beim Verkehrsunfall befasse ich mich auch mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in allen Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandmessungen und Fahrverboten.
Die Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts umfasst auch die Beratung und Vertretung in Sachen Sperrfrist und verkehrspsychologische Maßnahmen.
Fachgebiet: Erbrecht
Das Fachgebiet Erbrecht umfasst sowohl die Beratung bei der Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie die Abwicklung von Erbrechtsfällen sowohl im Rahmen der Auskunft für Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche als auch die Durchsetzung von Erbansprüchen, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen.
Daneben vertreten wir Sie selbstverständlich gerne auch in Angelegenheiten betreffend Verwaltungs- und Sozialrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht, Strafrecht, Medizinrecht uvm.
Kanzlei